Legionellenuntersuchung
Legionellen sind Bakterien der Familie Legionellaceae und gelten als potentiell humanpathogen.
Legionellenprüfung: eine Routineuntersuchung, die Leben retten kann
Die für den Menschen bedeutsamste Art sind Legionella pneumophila, der Erreger der Legionärskrankheit. Sie kommen hauptsächlich dort vor, wo erwärmtes Wasser ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung bietet. Optimale Bedingungen finden Legionellen vor allem in Wasserleitungen wo Sedimente wie z.B. Biofilme, Rost und Temperaturen von 20-50°C ein optimales Nährstoffangebot bieten.
Eine Infektion durch Legionellen, die sogenannte Legionellose oder umgangssprachlich Legionärskrankheit, kann gefährlich werden: Je nach Bevölkerungsgruppe nehmen 5 bis 10 % der Erkrankungen einen tödlichen Ausgang. Für Betreiber von Warmwasseranlagen gehört die routinemäßige Legionellenprüfung daher zum Pflichtprogramm, denn Legionellen können sich gerade in warmem Süßwasser schnell vermehren. Eine orientierende Untersuchung auf Legionellen ist daher auch in vielen Fällen sinnvoll, wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht.
Warum sind Legionellen gefährlich?
Legionellen, eine Bakterienfamilie, die mehr als 60 heute bekannte Arten umfasst, können beim Menschen potenziell lebensgefährliche Erkrankungen hervorrrufen. Etwa 80 % der durch Legionellen verursachten Lungenentzündungen gehen auf die Unterart Legionella pneumophila zurück. Gerade bei Menschen mit Vorerkrankungen, älteren und immunschwachen Personen sind schwere Verläufe nicht selten. Bei Wassertemperaturen zwischen 25° und 40°, vor allem in älteren Rohrleitungssystemen, in denen sich Rost und Biofilme entwickelt haben, finden die Bakterien optimale Bedingungen zur Vermehrung. Vermehren sich Legionellen in einer Trinkwasseranlage, können schnell viele Menschen den potenziell gefährlichen Keimen ausgesetzt sein. Eine Prüfung von Warmwasser auf Legionellen lässt biologische Risiken frühzeitig erkennen und macht gezielte Gegemaßnahmen möglich.
Wer muss eine jährliche Legionellenuntersuchung vornehmen?
Wer zur regelmäßigen Legionellenunterschung verpflichtet ist, ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) des Bundesgesundheitsministeriums geregelt, die wiederum auf dem Bundesseuchengesetz (§ 11 Abs. 2 BSeuchG) beruht. Sie schreibt vor, dass gewerbliche oder öffentliche Betreiber von Warmwasser-Versorgungsanlagen grundsätzlich jedes Jahr eine hygienische und mikrobiologische Prüfung auf Legionellenbefall durchführen müssen. Dazu zählen (nicht abschließend):
- Inhaber gewerblich genutzter Immobilien, also auch Vermieter
- Betreiber von Industrieanlagen und Kühltürmen
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Betreiber von Schwimmbädern, Saunen etc.
- Hotels
- Kindertagesstätten und Schulen
- Fitnessstudios
Die TrinkwV differenziert jedoch zwischen Groß- und Kleinanlagen, wobei beispielsweise für Ein- oder Zweifamilienhäuser keine Prüfungspflicht besteht. Auch der Prüfungsturnus kann von einem auf bis zu drei Jahre verlängert werden – so zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern.
Was kostet eine Legionellenprüfung?
Für eine orientierende Untersuchung auf Legionellenbefall kommen vergleichsweise geringe Kosten auf die Betreiber von Warmwasseranlagen zu. Je nach Anlagengröße, Gebäudetyp oder erforderlicher Anzahl der Probeentnahmen können die Kosten variieren. In der Regel liegen sie jedoch im niedrigen dreistelligen Bereich.
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